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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen HOL-FIX GbR transportiert Motorräder, Quads sowie Kleinfahrzeuge aller Art ‚ sowie Transporte aller Art. Wir fahren mit einem geschlossenen Mercedes Sprinter und/oder auf einem geschlossenen PKW-Anhänger innerhalb und ausserhalb von Deutschland. Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.Preise für Quads, Trikes, Gespanne, Autos und andere Gegenstände, sowie grenzüberschreitende Transporte auf Anfrage.Für Anfahrten, bei denen es aus von HOL-FIX GbR nicht zu vertretenden Gründen zu keinem Transport kommt, ist eine Aufwandsentschädigung von EUR 35,- vom Auftraggeber zu entrichten.Ein Auftrag wird nur in schriftlicher Form (Brief, Fax und eMail) entgegen genommen. In der Auftragserteilung müssen Abholort und Lieferort mit Namen, Adressen sowie Handy und/oder Telefonnummern (zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme) enthalten sein.Innerhalb/ausserhalb Deutschlands entstehen zusätzliche Kosten nur für Sonderausgaben, wie z. B. Mautgebühren oder Fähren.Die Transportversicherung ist bereits im Preis enthalten. Die Beförderung von Waren ist bei der Allianz Versicherung AG mit 40 SZR versichert. Lack und Kratzschäden unterliegen nicht der Haftung! Hinweis: Das Betreten unserer Transportmittel ist nur auf Anweisung unseres Kraftfahrers gestattet, es bestehen sonst keine Haftungsansprüche gegen uns. Der Transport findet so schnell wie möglich statt, jedoch sollte von einer Gesamtabwicklungszeit von 3 Kalendertagen im Kurzstreckenbereich und 7 Kalendertagen im Langstreckenbereich ausgegangen werden. Diese Zeit benötigt HOL-FIX GbR zum Disponieren. Ist das Fahrzeug verladen, erfolgt eine Zustellung i.d.R. im Laufe des Folgetages der Verladung, es sei denn, eine gesonderte Vereinbarung bedingt eine spätere Auslieferung. Sollte es doch einmal zu Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse kommen, kann HOL-FIX GbR nicht haftbar gemacht werden. Zur Sicherung des Zustandes des Transportgutes vor und nach dem Transport werden durch unsere Kraftfahrer detaillierte Übergabeprotokolle ausgefertigt. Je ein Exemplar verbleiben beim Absender, Empfänger und bei uns. HOL-FIX GbR übernimmt keine Verantwortung bezüglich von Dritten verfassten Angaben zum Zustand des Transportgutes, wir dokumentieren lediglich den vorgefundenen optischen Ist-Zustand. Das Transportgut sollte wenn möglich vom Kunden sorgfältig verpackt werden. HOL-FIX GbR obliegt lediglich die Ladungssicherung. Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Transportschäden zu untersuchen und diese, so vorhanden, auf dem Übergabeprotokoll auf beiden Exemplaren zu dokumentieren. Spätere Mängelzuweisungen können nicht mehr berücksichtigt werden.Das Transportgut wird von uns nicht auf technische Mängel oder Eigenschaften untersucht. Der Absender erklärt mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Transportgutes ist und erteilt uns hiermit die Entlastung. Der tatsächliche Nachweis hierüber wird von uns nicht geprüft. Zusätzlich mitgelieferte Teile, aber auch Kfz-Brief und/oder Schlüssel, sind auf den Übergabeprotokollen zu vermerken. Für nicht aufgeführte Teile besteht kein Haftungsanspruch. Die entstehenden Transportkosten lt. Preisliste oder Vereinbarung werden spätestens bei Anlieferung in bar vom Fahrer gegen Quittung kassiert. Eine Barrechnung erhalten Sie dann in den folgenden 7 Tagen. Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen ohne Abzug fällig. Gesonderte Vereinbarungen können getroffen werden.HOL-FIX GbR behält sich vor, die Ware solange zurück zu halten, bis die Transportkosten vollständig beglichen sind. Gerichtsstand ist München
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